Kostenträger
Für Ihre Rehabilitation in der Klinik Föhrenkamp kommen verschiedene Kostenträger in Betracht.
Die Deutsche Rentenversicherung
Wenn Sie gesetzlich rentenversichert sind und noch keine Altersrente beziehen, finanziert die Deutsche Rentenversicherung Ihre Rehabilitation. Die Antragsformulare können Sie von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen oder Sie können sich an Ihre Krankenversicherung wenden, die Ihren Antrag vermittelt.
Hier geht es zu den Reha-Antragsformularen der Deutschen Rentenversicherung.
Die gesetzliche Krankenversicherung
Ihre gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten der Rehabilitation, wenn Sie eine Altersrente beziehen oder die Rentenversicherung ausnahmsweise die Kosten nicht übernimmt. Wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung.
Beihilfe und private Krankenversicherung
Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Beihilfestelle und Ihrer Krankenversicherung stellen. Die Klinik Föhrenkamp ist eine Rehabilitationseinrichtung nach § 111 Abs. SGB V und ihre Leistungen sind nach § 7 der Beihilfeverordnung (BhV) beihilfefähig. Von privaten Krankenversicherungen ist die Klinik Föhrenkamp als „Gemischte Krankenanstalt" gemäß § 4 Abs. 5 MB/KK (Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung) eingestuft. Sie sollten vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage Ihrer privaten Krankenversicherung einholen.